Die Regeln für die Leistung der touristischen Dienstleistungen, d.h. in Rahmen Hotelgewerbe, Reiseführer und allen anderen Dienstleistungen für Touristen oder Besucher wurden im Gesetz vom 29 September 1997 über Touristische Dienstleistungen geregelt.
Die Leistung der touristischen Dienstleistungen erfolgt aufgrund eines Vertrages, in dem die gegenseitigen Rechten und Pflichten bestimmt werden.
Unsere Kanzlei hilft alle aus dem Vertrag sich ergegebenen Pflichten und Rechten durchzusetzen.